Schulordnung

Hausordnung des Bönnigheimer Schulzentrums

Vorwort: Jede Gemeinschaft lebt mit Regeln, die das Miteinander festlegen. Unser Wunsch ist, dass unser Schulleben von allen, die daran beteiligt sind, friedlich, respektvoll und ohne Gefahren erlebt werden kann. Diese Hausordnung der Bönnigheimer Schulen fasst die Verhaltensregeln zusammen. Mit ihnen soll ein ordentlicher Ablauf des Unterrichts, die Sicherheit der SchülerInnen, sowie die schonende Behandlung der Schulanlagen und der Einrichtungsgegenstände gewährleistet sein.

1 Die SchülerInnen betreten fünf Minuten vor Beginn ihres Unterrichts die Schulgebäude, die SchülerInnen von Bau IV benützen ausschließlich den Haupt- und Südeingang. Diese Regelungen gelten auch für den Nachmittagsunterricht. Auswärtige SchülerInnen, die mit dem Bus fahren, warten in den dafür vorgesehenen Aufenthaltsräumen, der Oberstufe stehen in Hohlstunden eigene Räume zur Verfügung.

2 Bevor es zum Unterricht läutet, begeben sich die SchülerInnen in ihren Unterrichtsraum und richten ihre Arbeitsmaterialien.

3 Sportanlagen und Fachräume werden nur in Begleitung des/der Fachlehrer(s)/in betreten.

4 SchülerInnen, die vor einem Fach- oder Klassenraum auf das Öffnen warten, verhalten sich ruhig.

5 Erscheint ein/e LehrerIn nicht zum Unterricht, so meldet der/die KlassensprecherIn dies spätestens nach zehn Minuten auf dem Rektorat oder im Lehrerzimmer.

6 Nach jeder Unterrichtsstunde sind die Tafel zu putzen und die Fenster zu öffnen.

7 Gruppen oder Klassen, die eine Hohlstunde haben, halten sich ruhig in den Aufenthaltsräumen auf oder an den für die „Aktive Pause“ vorgesehenen Bereichen des Schulhofes (Kleinspielfelder, Kletterwand etc.), sofern dies den Unterricht der anderen Klassen nicht stört. Toiletten sind keine Aufenthaltsräume.

8 Das Schulgelände darf nur mit Erlaubnis einer Lehrkraft verlassen werden. Die volljährigen Schüler und Schülerinnen der Oberstufe des Gymnasiums dürfen in den Pausen oder Hohlstunden das Schulgelände verlassen.

9 Schulhof und Schulgebäude, insbesondere Gänge, Aufenthaltsbereiche und Toiletten, sind sauber zu halten. Papier und Abfälle gehören in die dafür vorgesehenen Behälter.

10 Nach Unterrichtsschluss sind folgende Dinge zu erledigen: Aufstuhlen, Fenster schließen, Jalousien hochziehen, Tafel nass putzen, herumliegende Abfälle in die Mülleimer werfen. Volle Mülleimer werden geleert.

11 Jede/r SchülerIn ist für die Sauberkeit am eigenen Platz, die Klasse für Ordnung und Sauberkeit im Raum verantwortlich.

12 Die Klassen haben in der 1. großen Pause Hofputzdienst nach Plan zu versehen.

13 Die kleinen Pausen dienen dem Wechsel der Unterrichtsräume und der Erledigung notwendiger Klassendienste.

14 Zu Beginn der 1. großen Pause verlassen die SchülerInnen unverzüglich die Schulgebäude. Die LehrerInnen verlassen die Räume als letzte und schließen ab. In der 11-Uhr-Pause dürfen die Schüler/innen sich in den Gebäuden aufhalten, in Bau I jedoch müssen sie das Gebäude verlassen.


15 Während der 1. großen Pause sind Sekretariat und Lehrerzimmer für Schüler/innen nicht zugänglich.

16 Die Geräte der Spieletonne stehen nur den SchülerInnen zur Verfügung, die zu Beginn eines Schuljahres eine Tonne „erworben“ und sich zu einem sorgfältigen Umgang mit den Sportgeräten verpflichtet haben.

17 Die SchülerInnen verhalten sich auf dem Pausenhof so, dass sie niemanden belästigen, bedrohen, gefährden oder schädigen. Das Mitführen von Messern und anderen Waffen oder gefährdenden Gegenständen auf dem Schulgelände ist verboten.

18 Das Rauchen, der Genuss von Alkohol, sowie der Besitz, Konsum und Handel mit illegalen Drogen sind auf dem Schulgelände verboten. Bei besonderen Anlässen (Schulfeste usw.) kann unter Beachtung des Jugendschutzgesetzes der Ausschank alkoholischer Getränke von der Schulleitung zugelassen werden.

19 Handys und andere Mobilfunkgeräte einschl. Smartwatches sowie alle anderen Audio- und Videogeräte sind von 07.00 bis 17.00 Uhr innerhalb des Pausengeländes (=blaue Linie) vollständig auszuschalten nicht sichtbar (explizit nicht in den Hosentaschen) zu verwahren. Die Nutzung von Handys und Mobilfunkgeräten ist generell verboten, sie dürfen im Unterricht nur mit Genehmigung der Lehrkräfte benutzt werden. Ausnahme ist der Oberstufenraum: Oberstufenschüler:innen dürfen hier zu Lernzwecken mobile Endgeräte verwenden. (Weitere Erläuterungen finden Sie hier)

20 Das Schulgelände, die Schulgebäude und deren Einrichtungen sind sorgfältig zu behandeln. Beschädigt oder beschmutzt ein/e SchülerIn vorsätzlich bzw. fahrlässig Schuleigentum, haften er/sie bzw. die Erziehungsberechtigten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für den entstandenen Schaden. Schäden oder Unfälle sind sofort zu melden.

21 SchülerInnen ist der Aufenthalt in den Schulgebäuden außerhalb ihrer Unterrichtszeit gestattet

  • während der von der SMV organisierten und von der Schulleitung genehmigten Aktivitäten (z.B.: Discos, Schulfeste, Filmvorführungen),
  • für Aktivitäten von Klassen oder Gruppen, die von LehrerInnen betreut und beaufsichtigt werden.

22 Finden diese Veranstaltungen außerhalb der allgemeinen Unterrichtszeit statt, so ist die Zustimmung der Schulleitung in jedem Falle vorher einzuholen. Fachräume dürfen ohne die ständige Anwesenheit eines Lehrers nicht genutzt werden. Ausnahmen bedürfen der Zustimmung der Schulleitung. Auf die Tätigkeit der Hausmeister und deren Mitarbeiter ist Rücksicht zu nehmen.

23 An der Schulbushaltestelle stellen sich die SchülerInnen geordnet in Zweierreihen innerhalb der Markierungen an. Ausgenommen sind nichtschulische Fahrgäste, die den Linienbus benutzen. Sie steigen zuerst ein. Im Einzelfall können die Aufsicht führenden Lehrkräfte SchülerInnen von der Anstellpflicht befreien, wenn sie zwingend auf den Linienbus nach Bietigheim angewiesen sind. Das Rauchen an der Bushaltestelle ist grundsätzlich untersagt.

24 Den Anordnungen der Lehrer/innen, auch wenn sie nicht der eigenen Schulart angehören, sowie des Haus- und Verwaltungspersonals ist Folge zu leisten.

25 Das Tragen von Mützen und das Kauen von Kaugummi während des Unterrichts ist verboten.

Bönnigheim, 8. September 2008

aktualisiert 31.01.2021

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