Jahrgangsstufe

Entschuldigungsverfahren am AAG
für die Jahrgangsstufe

 

Jeder Schüler der Jahrgangsstufe 1 erhält am ersten Schultag in der ersten Tutorendoppelstunde sein Entschuldigungsheft und wird über die folgende Entschuldigungspraxis informiert:

Ist ein Schüler aus zwingenden Gründen (z.B. Krankheit) am Schulbesuch verhindert, ist dies der Schule unter Angabe des Grundes und der voraussichtlichen Dauer der Verhinderung unverzüglich mitzuteilen (Entschuldigungspflicht). Entschuldigungspflichtig sind für minderjährige Schüler die Erziehungsberechtigten und diejenigen, denen Erziehung und Pflege eines Kindes anvertraut ist, volljährige Schüler für sich selbst. Die Entschuldigungspflicht ist spätestens am zweiten Tag der Verhinderung (fern-)mündlich, elektronisch oder schriftlich zu erfüllen. Im Falle fernmündlicher oder elektronischer Verständigung der Schule ist die schriftliche Mitteilung innerhalb von drei Tagen nachzureichen.

Beispiel:
Der Schüler fehlt am Montag zum ersten Mal. Spätestens am Dienstag muss eine schriftliche, elektronische oder fernmündliche Entschuldigung vorliegen. Bei fernmündlicher oder elektronischer Entschuldigung muss eine schriftliche Entschuldigung spätestens am Freitag bei der Schule eingehen.

Kann ein Schüler wegen Unwohlseins nicht mehr am Unterricht teilnehmen, so muss er sich in der Regel bei der Lehrkraft der folgenden Unterrichtsstunde abmelden. Eine schriftliche Entschuldigung ist dennoch erforderlich.
Beim Versäumen einer Klausur oder GFS ist umgehend eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen.

Bei Fehlzeiten bis zu einem Schultag sind alle versäumten Stunden einzutragen und von den Fachlehrern abzeichnen zu lassen.

Fehlt ein Schüler länger als einen Tag, so ist die Entschuldigung zunächst dem Tutor vorzulegen, der dann im Entschuldigungsheft die entsprechenden Fehlzeiten abzeichnet. Das Heft ist danach den einzelnen Fachlehrern vorzulegen.

Sollte ein Schüler längere Zeit krank sein, so ist eine schriftliche Entschuldigung über das Sekretariat an den Tutor zu schicken. Trotzdem müssen die Fehlzeiten auch im Entschuldigungsheft nachgetragen und bestätigt werden.

 
Vorausplanbare Termine (Arzt, Behörden, Führerschein, etc.) sind auf die unterrichtsfreie Zeit zu legen. Sollte dies nicht möglich sein, so ist rechtzeitig vor dem Termin um Beurlaubung zu ersuchen.

Bei Beurlaubungen sind zuständig:

  • für eine Einzelstunde der Fachlehrer
  • für ein bis zwei Unterrichtstage der Tutor
  • für mehrere Tage der Schulleiter

Beurlaubungen sind von der zuständigen Lehrkraft im Entschuldigungsheft in der Spalte „Unterschrift“ mit Datum und Unterschrift zu bestätigen.

Im Falle von Exkursionen, Studienfahrten und ähnlichem ist es Aufgabe der Schüler, die Fachlehrer rechtzeitig (mindestens eine Woche vorher) zu informieren.

 
Das Entschuldigungsheft dient zum Nachweis der Abwesenheit in den Kursen; es ist vorzulegen:

  • dem Fachlehrer in der nächstmöglichen Unterrichtsstunde,
  • dem Tutor jeweils, wenn eine Seite ausgefüllt ist,
  • der Schulleitung auf Verlangen.

 
Schüler, die sich nicht an dieses Verfahren oder an die Termine halten, gelten als nicht entschuldigt.

Die während des unentschuldigten Fehlens nicht erbrachten Leistungen können mit 0 Punkten bewertet werden.

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